Kommt es beispielsweise nach einem Online-Einkauf im Fall der Fälle zu einem finanziellen Schaden, erhält der Kunde Unterstützung. Er bleibt nicht auf den Kosten sitzen, sollte es einem unbefugten Dritten dennoch gelingen, sich in den Bezahlvorgang oder nachgelagert einzuloggen. Wenn dem Karteninhaber kein Verschulden nachweisbar ist, erstattet die Bank das Geld.
Tipp: Um die Rückerstattung kümmert sich MLP auch, wenn der Kunde die Kreditkarte mit ID Check-Verfahren bei einem Händler nicht nutzen konnte, weil diese Möglichkeit nicht bestand. Musste der Kunde zwangsläufig auf einen anderen Zahlungsdienst (Ausnahme: Paypal) ausweichen und es kam zum Missbrauch, kümmert sich die MLP Banking AG dennoch darum, das Geld für den Kunden einzufordern und alles abzuwickeln. Denn in solchen Fällen ist es mühsam, den Schaden, auch bei vergleichsweise kleineren Summen, zu beheben – Rechtsweg nicht ausgeschlossen, was im Zweifel lange dauern kann. Gut, wenn dann die Bank für alles da ist.